GEG-Nachweise für Neubauten

GEG-Nachweis für Neubauten – Gesetzliche Anforderungen sicher erfüllen

Ich unterstütze private Bauherren, Architekten, Planungsbüros, Wohnungsunternehmen und Bauträger bei der energetischen Nachweisführung für Wohn- und Nichtwohngebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

GEG-Nachweise für Neubauten

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt die gesetzlichen Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten. Bereits während der Planungsphase müssen die energetischen Eigenschaften des Gebäudes nachgewiesen werden.


Ich erstelle sämtliche energetischen Berechnungen und Nachweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und begleite Ihr Projekt bis zur Ausstellung des Energiebedarfsausweises.


Leistungsübersicht
  • GEG-Nachweis
  • Energiebedarfsberechnung
  • Referenzgebäudeverfahren
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Energiebedarfsausweis
  • Beratung während der Planung
GEG Nachweis Neubau

Meine Leistungen für Ihr Neubauprojekt

Von der ersten Planung bis zur Fertigstellung unterstütze ich Sie bei allen energetischen Nachweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz.

Welche Anforderungen stellt das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz definiert energetische Mindestanforderungen für Neubauten. Ziel ist es, den Energiebedarf dauerhaft zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Primärenergiebedarf

Primärenergiebedarf

Der Jahres-Primärenergiebedarf berücksichtigt neben dem Energieverbrauch auch die vorgelagerten Energieaufwendungen für Gewinnung, Umwandlung und Transport der Energieträger.

Transmissionswärmeverlust

Transmissionswärmeverlust

Die Qualität der Gebäudehülle wird über den Transmissionswärmeverlust bewertet. Außenwände, Dach, Fenster und Bodenplatte beeinflussen diesen Nachweis wesentlich.

Anlagentechnik

Anlagentechnik

Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und gegebenenfalls Kühlung werden gemeinsam mit der Gebäudehülle energetisch bewertet.

GEG-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Ich erstelle energetische Nachweise für nahezu alle Gebäudetypen und unterstütze Bauherren sowie Planungsbüros während der gesamten Planungsphase.

Wohngebäude Nichtwohngebäude
Einfamilienhäuser Bürogebäude
Zweifamilienhäuser Verwaltungsgebäude
Mehrfamilienhäuser Schulen
Wohnanlagen Kindergärten
Wohnheime Produktions- und Gewerbebauten

Projektablauf

Von den ersten Planunterlagen bis zur Ausstellung des Energiebedarfsausweises begleite ich Ihr Projekt verlässlich und termingerecht.

  1. Projektbesprechung
    Klärung der Gebäudegeometrie, der Nutzung sowie der gewünschten energetischen Qualität.
  2. Prüfung der Planunterlagen
    Auswertung der Architektur- und Fachplanungsunterlagen.
  3. Energiebedarfsberechnung
    Erstellung sämtlicher Berechnungen nach Gebäudeenergiegesetz.
  4. Abstimmung
    Optimierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik.
  5. GEG-Nachweis
    Erstellung der vollständigen Nachweisunterlagen.
  6. Energiebedarfsausweis
    Ausstellung des Energiebedarfsausweises nach Fertigstellung.

Ihre Vorteile

Eine frühzeitige energetische Planung reduziert Änderungen während der Bauphase und schafft Planungssicherheit.

Planungssicherheit

Frühzeitige Abstimmung mit Architekten und Fachplanern.

Kostenkontrolle

Energetische Optimierung bereits vor Baubeginn.

Rechtssicherheit

Vollständige Nachweise entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz.

Häufige Fragen zum GEG-Nachweis

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die energetischen Anforderungen an Neubauten.

Wann muss der GEG-Nachweis erstellt werden?

Der GEG-Nachweis wird bereits während der Planungsphase benötigt. Er dient als Nachweis, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Neubau eingehalten werden.

Wer benötigt einen GEG-Nachweis?

Grundsätzlich ist für nahezu jeden Neubau ein GEG-Nachweis erforderlich. Dies gilt für Wohngebäude ebenso wie für Nichtwohngebäude.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden in der Regel Architekturpläne, Bauteilaufbauten, Fensterdaten, Angaben zur Heizungs- und Lüftungstechnik sowie weitere technische Informationen.

Ist der GEG-Nachweis Voraussetzung für die Baugenehmigung?

Je nach Bundesland und Genehmigungsverfahren ist der GEG-Nachweis Bestandteil der einzureichenden Bauunterlagen.

Wann wird der Energiebedarfsausweis erstellt?

Nach Fertigstellung des Gebäudes und auf Grundlage der endgültigen energetischen Berechnungen wird der Energiebedarfsausweis ausgestellt.

Kann der GEG-Nachweis mit einer BEG-Förderung kombiniert werden?

Ja. Bereits während der Planung sollte geprüft werden, ob zusätzlich eine Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden soll.

GEG-Nachweis für Ihr Neubauprojekt benötigt?

Ich unterstütze Bauherren, Architekten, Planungsbüros und Unternehmen bei der energetischen Planung sowie bei der vollständigen Nachweisführung nach dem Gebäudeenergiegesetz.

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