Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Er dient Eigentümern, Kaufinteressenten, Mietern und Behörden als Nachweis der energetischen Qualität eines Gebäudes und besitzt eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Je nach Gebäude und gesetzlicher Vorgabe wird ein Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis erstellt. Welche Ausweisart zulässig ist, richtet sich unter anderem nach Baujahr, Gebäudetyp und den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Als eingetragener Energieeffizienz-Experte unterstütze ich Eigentümer, Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen und Planungsbüros bei der fachgerechten Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude in Berlin und Brandenburg.
- Gesetzeskonforme Ausstellung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
- Wohn- und Nichtwohngebäude
- Unabhängige und objektbezogene Beratung
- Persönliche Beratung und fachliche Begleitung
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Ein Energieausweis ist in verschiedenen Situationen gesetzlich vorgeschrieben. Er dient dazu, den energetischen Zustand eines Gebäudes transparent darzustellen und potenziellen Käufern oder Mietern vergleichbare Informationen zur Energieeffizienz bereitzustellen.
- Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Verkauf einer Immobilie
- Neuvermietung oder Verpachtung
- Bestimmte öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr
- In einzelnen Fällen als Nachweis im Rahmen von Förderprogrammen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ausstellung eines Energieausweises werden – je nach Gebäude und Art des Ausweises – verschiedene Informationen benötigt. Bereits vorhandene Unterlagen erleichtern die Bearbeitung und tragen zu einer zügigen Erstellung bei.
- Baujahr des Gebäudes
- Wohn- oder Nutzfläche
- Grundrisse und Gebäudeabmessungen (soweit vorhanden)
- Angaben zu Außenwänden, Dach, Fenstern und Kellerdecke
- Informationen zur Heizungs- und Warmwasseranlage
- Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre (bei Verbrauchsausweisen)
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach der Art des Energieausweises und den vorhandenen Gebäudedaten. Fehlende Unterlagen können häufig im Rahmen einer Vor-Ort-Aufnahme ergänzt werden.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Nicht für jedes Gebäude kann frei zwischen beiden Ausweisarten gewählt werden. Welche Variante zulässig ist, richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Er ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten und ermöglicht eine objektive Einschätzung der energetischen Qualität eines Gebäudes.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage der tatsächlichen Energieverbräuche der vergangenen drei Jahre erstellt. Die Ergebnisse werden dabei wesentlich vom Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner beeinflusst.
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis im Vergleich
Welche Art des Energieausweises zulässig ist, richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede.
| Merkmal | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | Technische Bewertung des Gebäudes | Tatsächliche Energieverbräuche |
| Nutzerverhalten | Unabhängig | Beeinflusst das Ergebnis |
| Aussagekraft | Sehr hoch | Abhängig vom Heizverhalten |
| Einsatz | Je nach GEG vorgeschrieben | Je nach GEG zulässig |
Welcher Energieausweis ist zulässig?
Ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann, richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Maßgebend sind unter anderem die Gebäudeart, die Anzahl der Wohneinheiten, das Baujahr sowie der energetische Standard des Gebäudes.
Bedarfsausweis🏗 Neubau:
Für Neubauten ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich.
🏠 Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten:
Bei Bestandsgebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten besteht in der Regel Wahlfreiheit.
🏡 Wohngebäude bis vier Wohneinheiten:
Hier entscheidet insbesondere, ob das Gebäude den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht bzw. entsprechend modernisiert wurde.
Ist dies nicht der Fall, ist häufig ein Bedarfsausweis erforderlich.
🏢 Nichtwohngebäude im Bestand:
Besteht in der Regel Wahlfreiheit.
Da die gesetzlichen Vorgaben vom jeweiligen Gebäude abhängen, empfiehlt sich vor der Ausstellung eine kurze Prüfung der Gebäudedaten. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Welche Ausweisart im Einzelfall zulässig ist, hängt von den gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und den Eigenschaften des Gebäudes ab. Gerne prüfe ich für Sie, welcher Energieausweis erforderlich ist.
Energieausweis oder individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der Energieausweis und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten nicht miteinander verwechselt werden. Während der Energieausweis den energetischen Zustand eines Gebäudes dokumentiert, liefert der iSFP eine umfassende Beratung zur schrittweisen energetischen Modernisierung.
Der Energieausweis beantwortet im Wesentlichen die Frage: „Wie ist der aktuelle energetische Zustand des Gebäudes?“ Der iSFP geht einen entscheidenden Schritt weiter und beantwortet zusätzlich: „Wie kann das Gebäude technisch sinnvoll und wirtschaftlich modernisiert werden?“
- Energieausweis: Nachweis des energetischen Gebäudezustands.
- iSFP: Individuelle Sanierungsstrategie mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen.
- iSFP: Kann zusätzliche Fördervorteile für spätere Einzelmaßnahmen ermöglichen.
Ablauf der Erstellung
Die Erstellung eines Energieausweises erfolgt abhängig von der Gebäudeart, den vorhandenen Unterlagen und der erforderlichen Ausweisart. Ziel ist eine fachgerechte und gesetzeskonforme Ausstellung nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
- Erstkontakt und Klärung der Gebäudeart
- Prüfung der erforderlichen Unterlagen
- Erfassung der Gebäudedaten
- Gegebenenfalls Vor-Ort-Termin zur Bestandsaufnahme
- Berechnung und Ausstellung des Energieausweises
Sollten einzelne Unterlagen fehlen, können diese häufig im Rahmen einer Gebäudebegehung aufgenommen oder gemeinsam mit dem Eigentümer ergänzt werden.
Häufige Fragen zum Energieausweis
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis besitzt grundsätzlich eine Gültigkeit von zehn Jahren, sofern sich keine wesentlichen Änderungen am Gebäude ergeben.
Benötige ich immer einen Bedarfsausweis?
Nein. Ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis zulässig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes sowie nach der Art und dem Baujahr des Gebäudes.
Ist eine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich?
Nicht in jedem Fall. Ob eine Vor-Ort-Aufnahme notwendig ist, hängt von den vorliegenden Unterlagen und der Art des Energieausweises ab.
Kann gleichzeitig ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden?
Ja. Viele Eigentümer lassen den Energieausweis gemeinsam mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, wenn neben dem gesetzlichen Nachweis auch konkrete Empfehlungen für eine energetische Modernisierung gewünscht werden.
Ist ein neuer Energieausweis nach einer Sanierung erforderlich?
Werden an einem Gebäude wesentliche energetische Änderungen vorgenommen, kann die Ausstellung eines neuen Energieausweises sinnvoll oder erforderlich sein, damit der ausgewiesene energetische Zustand dem aktuellen Gebäude entspricht.
Ich unterstütze Eigentümer, Hausverwaltungen und Unternehmen bei der fachgerechten Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude in Berlin und Brandenburg.
Weitere Informationen zu meiner Qualifikation und Berufserfahrung finden Sie auf der Seite Über mich.
Benötigen Sie einen Energieausweis oder haben Sie Fragen zur erforderlichen Ausweisart?
Ich unterstütze Sie gerne bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und der fachgerechten Ausstellung Ihres Energieausweises.
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