Energetische Fachplanung für Nichtwohngebäude

GEG-Nachweise nach DIN V 18599, Mehr-Zonenmodell, Energieausweise, Bauphysik und Förderbegleitung für Büro-, Verwaltungs-, Gewerbe- und Industriegebäude.

Energetische Planung nach DIN V 18599

Nichtwohngebäude stellen aufgrund ihrer unterschiedlichen Nutzungsbereiche besondere Anforderungen an die energetische Bilanzierung. Die Berechnung erfolgt nach den Vorgaben der DIN V 18599.


Die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden erfolgt nach DIN V 18599 in der Regel auf Basis eines Mehr-Zonenmodells. Hierbei wird das Gebäude entsprechend seiner Nutzung in energetische Zonen unterteilt. Die Berechnung erfolgt zonenweise; die Ergebnisse werden anschließend für das Gesamtgebäude zusammengeführt.


Ich begleite Architekten, Fachplaner, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber von der Vorplanung bis zur Fertigstellung.


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Nichtwohngebäude

Leistungen im Überblick

Energetische Fachplanung und Nachweisführung für Neubau und Bestand von Nichtwohngebäuden.

Fachliche Schwerpunkte

Normgerechte energetische Fachplanung für Nichtwohngebäude nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der DIN V 18599.

  • Energetische Bilanzierung nach DIN V 18599
  • Mehr-Zonenmodell für unterschiedliche Nutzungsbereiche
  • Zonierung entsprechend der Gebäudenutzung
  • Berücksichtigung der technischen Gebäudeausrüstung
  • Ökobilanz (LCA)
  • GEG-Nachweise für Neubau und Bestand
  • Energiebedarfsausweise
  • Bauphysikalische Fachplanung
  • Förderbegleitung

Typische Nichtwohngebäude

Energetische Fachplanung für unterschiedliche Gebäudetypen.

Bürogebäude

Bürogebäude

Verwaltungs- und Bürogebäude mit unterschiedlichen Nutzungszonen.

Gewerbegebäude

Gewerbegebäude

Produktions-, Lager- und Logistikgebäude.

Schulen

Schulen und Kitas

Bildungseinrichtungen mit hohen Anforderungen an den thermischen Komfort.

Sonderbauten

Weitere Nichtwohngebäude

Gesundheitsgebäude, Hotels, Verkaufsstätten und weitere Sonderbauten.

Häufige Fragen zu Nichtwohngebäuden

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur energetischen Fachplanung und Bilanzierung von Nichtwohngebäuden.

Wann gilt ein Gebäude als Nichtwohngebäude?

Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Hierzu zählen unter anderem Büro-, Verwaltungs-, Gewerbe-, Industrie-, Schul- und Gesundheitsgebäude.

Warum erfolgt die Bilanzierung nach DIN V 18599?

Die DIN V 18599 bildet die Grundlage für die energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäuden. Neben der Gebäudehülle werden auch die technische Gebäudeausrüstung sowie die unterschiedlichen Nutzungsbedingungen berücksichtigt.

Was versteht man unter dem Mehr-Zonenmodell?

Bei Nichtwohngebäuden erfolgt die Bilanzierung in der Regel auf Basis eines Mehr-Zonenmodells. Das Gebäude wird entsprechend seiner Nutzung in energetische Zonen gegliedert. Die Berechnung erfolgt zonenweise; anschließend werden die Ergebnisse für das Gesamtgebäude zusammengeführt.

Benötigt jedes Nichtwohngebäude einen Energieausweis?

Je nach Nutzung, Neubau, Verkauf, Vermietung oder wesentlichen Änderungen kann ein Energieausweis gesetzlich erforderlich sein. Gerne prüfe ich die Anforderungen für Ihr Gebäude.

Begleiten Sie auch Fördermaßnahmen?

Ja. Ich unterstütze Sie bei der energetischen Fachplanung sowie der Förderbegleitung einschließlich der erforderlichen Nachweise und Bestätigungen.

Planen Sie ein Nichtwohngebäude?

Ich unterstütze Architekten, Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Fachplaner bei der energetischen Fachplanung nach GEG und DIN V 18599.