GEG-Nachweise nach DIN V 18599, Mehr-Zonenmodell, Energieausweise, Bauphysik und Förderbegleitung für Büro-, Verwaltungs-, Gewerbe- und Industriegebäude.
Nichtwohngebäude stellen aufgrund ihrer unterschiedlichen Nutzungsbereiche besondere Anforderungen an die energetische Bilanzierung. Die Berechnung erfolgt nach den Vorgaben der DIN V 18599.
Die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden erfolgt nach DIN V 18599
in der Regel auf Basis eines Mehr-Zonenmodells.
Hierbei wird das Gebäude entsprechend seiner Nutzung
in energetische Zonen unterteilt.
Die Berechnung erfolgt zonenweise; die Ergebnisse werden
anschließend für das Gesamtgebäude zusammengeführt.
Ich begleite Architekten, Fachplaner, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber von der Vorplanung bis zur Fertigstellung.
Energetische Fachplanung und Nachweisführung für Neubau und Bestand von Nichtwohngebäuden.
Erstellung gesetzlich erforderlicher GEG-Nachweise für Neubauten und Bestandsgebäude.
Energiebedarfsausweise für Nichtwohngebäude gemäß den Anforderungen des GEG.
Sommerlicher Wärmeschutz, Wärmebrücken, thermische Simulation sowie Feuchteschutz.
Energetische Fachplanung, BzA, BnD und Begleitung von Fördermaßnahmen.
Ökobilanzierung nach den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude.
Normgerechte energetische Fachplanung für Nichtwohngebäude nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der DIN V 18599.
Energetische Fachplanung für unterschiedliche Gebäudetypen.
Verwaltungs- und Bürogebäude mit unterschiedlichen Nutzungszonen.
Produktions-, Lager- und Logistikgebäude.
Bildungseinrichtungen mit hohen Anforderungen an den thermischen Komfort.
Gesundheitsgebäude, Hotels, Verkaufsstätten und weitere Sonderbauten.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur energetischen Fachplanung und Bilanzierung von Nichtwohngebäuden.
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Hierzu zählen unter anderem Büro-, Verwaltungs-, Gewerbe-, Industrie-, Schul- und Gesundheitsgebäude.
Die DIN V 18599 bildet die Grundlage für die energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäuden. Neben der Gebäudehülle werden auch die technische Gebäudeausrüstung sowie die unterschiedlichen Nutzungsbedingungen berücksichtigt.
Bei Nichtwohngebäuden erfolgt die Bilanzierung in der Regel auf Basis eines Mehr-Zonenmodells. Das Gebäude wird entsprechend seiner Nutzung in energetische Zonen gegliedert. Die Berechnung erfolgt zonenweise; anschließend werden die Ergebnisse für das Gesamtgebäude zusammengeführt.
Je nach Nutzung, Neubau, Verkauf, Vermietung oder wesentlichen Änderungen kann ein Energieausweis gesetzlich erforderlich sein. Gerne prüfe ich die Anforderungen für Ihr Gebäude.
Ja. Ich unterstütze Sie bei der energetischen Fachplanung sowie der Förderbegleitung einschließlich der erforderlichen Nachweise und Bestätigungen.
Ich unterstütze Architekten, Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Fachplaner bei der energetischen Fachplanung nach GEG und DIN V 18599.