Einzelmaßnahme Gebäudehülle

Dämmung von Dachflächen und obersten Geschossdecken

Eine fachgerecht geplante Dämmung von Dachflächen und obersten Geschossdecken reduziert Wärmeverluste, verbessert den Wohnkomfort und trägt zur nachhaltigen Senkung des Energieverbrauchs bei.

Über unzureichend gedämmte Dachflächen und oberste Geschossdecken kann ein erheblicher Teil der Heizwärme verloren gehen. Eine fachgerecht geplante Dämmmaßnahme verbessert den Wärmeschutz, erhöht den Wohnkomfort und trägt langfristig zur Senkung der Energiekosten bei.


Ich unterstütze private Eigentümer, Wohnungseigentümer- gemeinschaften sowie Unternehmen von der Bestandsaufnahme über die energetische Fachplanung bis zur Förderbegleitung und den erforderlichen Nachweisen.




Leistungsübersicht

  • Bestandsaufnahme und Vor-Ort-Beratung
  • Energetische Fachplanung
  • Prüfung der Förderfähigkeit
  • BEG-Förderbegleitung
  • U-Wert-Berechnungen
  • Wärmebrückenbewertung
  • Bauphysikalische Beratung
  • Energetische Baubegleitung
Dämmung von Dachflächen und obersten Geschossdecken

Förderung auf einen Blick

Die Dämmung von Dachflächen und obersten Geschossdecken wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen.

Förderung mit und ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

💡 Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der im Rahmen einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude erstellt wurde, kann bei förderfähigen Einzelmaßnahmen weiterhin Vorteile bieten. Neben der Erhöhung der förderfähigen Ausgaben bleibt auch der iSFP-Bonus grundsätzlich bestehen.


Seit dem 21.07.2026 gelten jedoch neue Voraussetzungen:

Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird erst gewährt, wenn die förderfähigen Ausgaben einer Einzelmaßnahme mindestens 30.000 € betragen. Der Bonus wird dabei nur auf den Teil der förderfähigen Ausgaben oberhalb dieser Schwelle angewendet. Dadurch entfaltet der iSFP seine Vorteile häufig erst bei größeren Investitionen oder ab der zweiten umfangreichen Sanierungsmaßnahme.

Mehr über den individuellen Sanierungsfahrplan erfahren →

Von der Planung bis zum erfolgreichen Projektabschluss

Jede Sanierungsmaßnahme beginnt mit einer sorgfältigen Bestandsaufnahme und einer fachgerechten Planung. Ich begleite Sie von der ersten Beratung über die technische Nachweisführung bis zur erfolgreichen Umsetzung und dem Abschluss der Fördermaßnahme.

Bestandsaufnahme

1. Bestandsaufnahme

Vor Ort werden der vorhandene Dachaufbau, die Bausubstanz sowie die energetische Ausgangssituation bewertet. Auf dieser Grundlage werden die geeigneten Sanierungsmaßnahmen festgelegt.

Energetische Fachplanung

2. Energetische Fachplanung

Erstellung der technischen Nachweise einschließlich U-Wert-Berechnungen, Wärmebrückenbewertung und Prüfung der Förderfähigkeit. Die Planung berücksichtigt die geltenden technischen und förderrechtlichen Anforderungen.

Begleitung der Umsetzung

3. Begleitung der Umsetzung

Während der Ausführung unterstütze ich Sie bei technischen Fragestellungen, der Abstimmung mit den beteiligten Fachunternehmen sowie bei der Einhaltung der Fördervoraussetzungen.

Projektabschluss

4. Projektabschluss

Nach Abschluss der Arbeiten prüfe ich die erforderlichen Unterlagen und unterstütze Sie bei der Fertigstellung der Fördermaßnahme entsprechend den jeweils geltenden Förderbedingungen.

Typische Planungsfehler vermeiden

Eine fachgerechte Planung trägt dazu bei, Wärmeverluste, Feuchteschäden und unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Bereits in der Planungsphase lassen sich viele Fehler erkennen und dauerhaft vermeiden.

Wärmebrücken

Wärmebrücken

Anschlüsse und Übergänge müssen sorgfältig geplant werden, um unnötige Wärmeverluste sowie das Risiko von Tauwasser und Schimmelbildung zu reduzieren.

Feuchteschutz

Feuchteschutz

Der Dachaufbau muss so geplant werden, dass dauerhaft ein ausreichender Feuchteschutz gewährleistet ist und Bauschäden vermieden werden.

Luftdichtheit

Luftdichtheit

Eine fachgerecht ausgeführte Luftdichtheitsebene verhindert unkontrollierte Wärmeverluste und schützt die Konstruktion vor Feuchteeintrag.

Fördervoraussetzungen

Fördervoraussetzungen

Die technischen Mindestanforderungen und die Förderbedingungen sollten bereits vor Beginn der Maßnahme berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Dämmung von Dachflächen und obersten Geschossdecken sowie zur Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Wann ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke ausreichend?

Ist der Dachraum unbeheizt und wird nicht zu Wohnzwecken genutzt, kann die Dämmung der obersten Geschossdecke eine wirtschaftliche Lösung sein. Welche Maßnahme im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Nutzung des Dachraums und der vorhandenen Konstruktion ab.

Wann ist eine Dachdämmung sinnvoll?

Wird das Dachgeschoss beheizt oder künftig als Wohnraum genutzt, ist in vielen Fällen die Dämmung der Dachflächen die technisch geeignete Lösung. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der baulichen Gegebenheiten.

Welche Förderung ist möglich?

Die Dämmung von Dachflächen und obersten Geschossdecken kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Förderbedingungen.

Ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich?

Für viele geförderte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Ich unterstütze Sie bei der technischen Planung sowie den erforderlichen Nachweisen.

Welche technischen Anforderungen müssen eingehalten werden?

Die Maßnahme muss die jeweils geltenden Technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem von der Art der Maßnahme und dem jeweiligen Gebäude ab.

Gibt es Besonderheiten bei denkmalgeschützten Gebäuden?

Ja. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten teilweise besondere Anforderungen. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Technischen Mindestanforderungen sowie der Vorgaben der zuständigen Denkmalschutzbehörde.

Sie planen eine Dämmmaßnahme?

Gerne unterstütze ich Sie bei der technischen Planung, der Prüfung der Förderfähigkeit sowie der energetischen Fachplanung und Baubegleitung.